Schulprogramm
Ziele unserer Arbeit sind die Bildung, Erziehung und Förderung der uns anvertrauten Kinder. Diese erreichen wir durch einen – am sonderpädagogischen Förderbedarf ausgelegten – Unterricht und einem Ganztagsangebot, in dem wir unsere Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten zusätzlich fördern und bzw. fordern.

Eine gezielte und umfassende Diagnostik macht den Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache deutlich. Nicht nur – aber vor allem, wenn die Kinder im inklusiven Unterricht lernen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Personen und Institutionen, die an der Förderung unserer Schüler beteiligt sind, wichtig.

Unterricht
Unser Unterricht wird größtenteils durch Sonderpädagogen vermittelt. Wir lehren den Lehrplan der Grundschule und wenden dabei eine sonderpädagogische Didaktik an. Das bedeutet, dass in allen Fächern unterrichtsimmanent die Entwicklung der Sprache gefördert wird. In unserem Förderunterricht erfolgt Sprachförderung in allen vier Sprachebenen, Konzentrations- und Wahrnehmungstraining, Bewegungserziehung sowie Fachförderung. Dies geschieht als Einzel- oder Kleingruppenförderung, durchaus auch klassenübergreifend.

Sprech-bzw. Sprachziele sowie Verhaltens- und Lernzielformulierungen gehören genauso in unseren Unterricht wie das Reflektieren der erreichten Ziele am Ende der Unterrichtsstunde. Offene Unterrichtsformen, individuelles und differenziertes Eingehen gehören genauso zu unserem Unterricht wie ein Antlitz gerichteter strukturierter Frontalunterricht. Jedes Kind hat seinen eigenen Förderplan. Eine geringere Schülerzahl und mehr Förderstunden als an der Grundschule ermöglichen eine kontinuierliche, intensive Förderung.

Im Anfangsunterricht (Klassenstufe 1 und 2) gilt unsere besondere Aufmerksamkeit dem Legen von Grundlagen für das richtige Sprechen-, Lesen- und Schreibenlernen. Dies sind aktives Zuhören, differenzierendes Hören und Sehen sowie koordiniertes Bewegen des eigenen Körpers. Seit Einführung der Schuleingangsphase (§ 5 der SOGS, § 14a SOFS) im neuen Schulgesetz ist es uns möglich, die Lernzeit auf die ersten drei Schuljahre zu erweitern, wenn die Entwicklung des Kindes oder Schwierigkeiten im Lernprozess dies erfordern.

Die Anne-Frank-Schule ist eine Durchgangsschule, das heißt, dass ein Wechsel an die Grundschule nach jedem Schuljahr möglich ist. Die Verweildauer richtet sich nach Art und Umfang des sonderpädagogischen Förderbedarfs und wird in der Regel durch die Klassenlehrerin unserer Schule bestimmt.
Diagnostik
Kinder mit pädagogischem oder sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache haben oft eine verzögerte Sprachentwicklung durchlaufen und zeigen Beeinträchtigungen in der Artikulation, in der Grammatik, im Sprachverständnis, im aktiven und passiven Wortschatz und oder im Redefluss (z. B. Stottern), oft ergänzt durch Wahrnehmungsstörungen und motorischen Auffälligkeiten. Das Lernen kann daher oft nur durch spezifische Förderung altersgerecht vollzogen werden.

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nach §13 der Schulordnung Förderschulen in Sachsen ermittelt den Förderbedarf des Kindes und spricht eine Empfehlung zum Bildungsgang und Bildungsort aus.

Eingeleitet wird das Verfahren über die aufnehmende bzw. die aktuell besuchte Grundschule. Sie erstellt gemeinsam mit den Eltern die Antragsdokumentation. Mit einem amtsärztlichen Gutachten kann auch der öffentliche Gesundheitsdienst beteiligt werden.

Das Feststellungsverfahren (FV) findet im Frühjahr des Einschulungsjahres am Förderzentrum - nicht an Stützpunktschulen - statt.
Den Termin erhalten die Eltern im Vorfeld mit einer schriftlichen Einladung durch unsere Schule. Da wir eine große Anzahl an FV durchführen, bitten wir darum, Termine unbedingt einzuhalten bzw. rechtzeitig abzusagen. Somit kann ein anderes Kind diesen Termin nutzen.

Unser FV läuft wie folgt ab: In einem gemeinsamen Spiel wird die Kontaktaufnahme, die Kommunikationsfähigkeit, Merkfähigkeit, Konzentration und Selbstständigkeit beobachtet sowie die fein- und grobmotorische Geschicklichkeit überprüft. Nach einer kleinen Pause erfolgen Einzelüberprüfungen in den Bereichen Artikulation, Grammatik, Sprachverständnis, Wortschatz und Differenzierungsfähigkeit.

Nach Weiterleitung der Formblätter beauftragt das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) – Standort Zwickau den Mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD) der Anne-Frank-Schule mit Diagnostik und Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens. In der Regel einigt sich der Förderausschuss (einschließlich Eltern) über den bestmöglichen Förderort für das Kind. Erst danach wird ein Feststellungsbescheid durch das LaSuB erstellt.

Auch für Schüler, die bereits die Grundschule besuchen, kann nach Beratung eines Sonderpädagogen das Verfahren über die Schule eingeleitet werden. Für diese Schüler besteht die Möglichkeit einer Probebeschulung an unserem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache oder die Einleitung des Feststellungsverfahrens. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin. (§ 27 (4) sächs. SchulG, § 4 SOGS)
Inklusion
In der Grundschule ist inklusives Unterrichten möglich, wenn ein geringer sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache festgestellt wurde und in der jeweilige Grundschule die personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Neben den Grundschullehrerinnen werden an den Stützpunktschulen (Bündelung der sonderpädagogischen Kompetenz) je nach Möglichkeit in einigen Stunden pro Woche Sonderpädagoginnen in diesen Klassen mit dem Inklusionskind individuell oder in Kleingruppen oder im Klassenverband arbeiten. In Grundschulen, die keine Stützpunktschulen sind, kann nur gelegentliche Beratung durch Sonderpädagoginnen erfolgen.
Wohnortnahes Lernen mit sonderpädagogischer Unterstützung ist somit eine weitere Möglichkeit, den Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache zu minimieren.

Im Wesentlichen bestehen folgende Ergebnismöglichkeiten:
  1. Besuch der Anne-Frank-Schule mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf
  2. Besuch einer wohnortnahen Stützpunktschule mit hohem bis geringem sonderpädagogischen Förderbedarf
  3. Besuch der eigenen Grundschule bei sehr geringem sonderpädagogischen Förderbedarf oder pädagogischem Förderbedarf
  4. Wechsel des Förderschwerpunktes mit pädagogischem Förderbedarf
  5. Es besteht kein Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache.


Um die Sprachkompetenz zu bündeln und dem weiten Einzugsgebiet Rechnung zu tragen, entstanden in den letzten Jahren Stützpunktschulen für den Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung:



Stützpunktschule in der Stadt Zwickau

Schule am Scheffelberg
Sternenstr. 3
08066 Zwickau OT Eckersbach
Telefon: 0375 474141, Telefax: 0375 474141
Die Schule im Internet

Stützpunktschulen im Landkreis Zwickau

Goethe-Grundschule Limbach-Oberfrohna
Jägerstaße 2b
09212 Limbach-Oberfrohna OT Limbach
Telefon: 03722 92482, 03722 403211
Die Schule im Internet

Friedrich-Engels-Grundschule
Martin-Hochmuth-Str. 20
08393 Meerane
Telefon: 03764 2235
Die Schule im Internet

Umweltschule Werdau
Straße der Jugend 21
08412 Werdau
Telefon: 03761 3644, Telefax: 03761 183646
Die Schule im Internet

Stützpunktschulen im Vogtlandkreis

Grundschule Bad Elster
Hagerstraße 1A
08645 Bad Elster
Telefon: 037437 3309, Telefax: 037437 3309
Die Schule im Internet

Astrid-Lindgren-Grundschule
Stöckigter Str. 40
08527 Plauen
Telefon: 03741 2912331, Telefax: 03741 2912335
Die Schule im Internet

Grundschule »Friederike Caroline Neuber«
Leineweberstr. 14
08468 Reichenbach im Vogtland
Telefon: 03765 62224, Telefax: 03765 62224
Die Schule im Internet

Schiller-Grundschule Rodewisch
Schillerstr. 2
08228 Rodewisch
Telefon: 03744 48291, Telefax 03744 48291
Die Schule im Internet

Grundschule Rosenbach
Friedensstraße 19
08539 Rosenbach/ Vogtland OT Mehltheuer
Telefon: 037431 3338, Telefax: 037431 3315
Die Schule im Internet

An diesen Schulen sind die Sonderpädagoginnen an mehreren Tagen in der Woche vor Ort. Sie arbeiten mit dem Inklusionkind und beraten Grundschullehrer und Eltern. Die räumlichen und sächlichen Bedingungen (Materialien zur Sprachförderung) sind sehr gut.


Mehr Infos über
Kontakt zur Schule
Anne-Frank-Schule
Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Neuplanitzer Str. 90
08062 Zwickau

Telefon: 0375 211893-0
E-Mail: info-annefranksprache[at]
schulen-zwickau.de


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